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Unternehmenswert

Für alle, die wissen wollen, worüber sie verhandeln

Was ist dein Unternehmen wert?

Es gibt nicht den einen Wert, sondern einen Wert je Anlass. Für die Bank rechnet man anders als für das Finanzamt, und für einen Käufer anders als für eine Erbauseinandersetzung. Was in allen Fällen gleich bleibt: Ohne bereinigte Zahlen und ohne marktüblichen Unternehmerlohn ist jede Zahl Zufall. Unten steht eine erste Größenordnung — mehr soll sie nicht sein.

Dein Gewinn ist nicht dein Ertrag

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist deine eigene Arbeit kein Aufwand. Ohne kalkulatorischen Unternehmerlohn bewertest du eine Ertragskraft, die es so nicht gibt.

Der Anlass bestimmt das Verfahren

Wer für den falschen Zweck bewertet, zahlt zweimal: einmal für die Bewertung und einmal für die, die den Zweck dann erfüllt.

Das Finanzamt rechnet mit 13,75

Das vereinfachte Ertragswertverfahren kennt kein individuelles Risiko. Bei ertragsstarken, inhaberabhängigen Betrieben liegt sein Ergebnis regelmäßig über jedem Preis, den ein Käufer zahlen würde.

Unternehmensbewertung

Wir ermitteln den Wert für den Anlass, den du hast — Verkauf, Nachfolge, Bank, Auseinandersetzung oder Finanzamt — und legen offen, woraus er sich ergibt.

  • Kurzbewertung zum Festpreis als Einstieg, schriftlich hergeleitet
  • Bereinigung der letzten drei Jahresergebnisse um Sondereffekte und private Anteile
  • Ansatz eines marktüblichen Unternehmerlohns statt deines Entnahmeverhaltens
  • Getrennte Betrachtung von operativem Betrieb, Immobilie und nicht betriebsnotwendigem Vermögen
  • Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt, wenn das vereinfachte Verfahren zu hoch greift
  • Bewertung nach IDW S 1 für Verhandlung, Bank oder gerichtliche Auseinandersetzung

Erste Größenordnung

Ertragswert nach Abzug eines marktüblichen Unternehmerlohns. Bewusst grob.

735.0001.155.000 Euro

grobe Wertspanne, ohne Grundstücke und ohne Steuerwirkung

Grundlage ist ein nachhaltiges Ergebnis von 210.000 Euro nach Unternehmerlohn. Wo du in der Spanne landest, entscheidet nicht die Formel, sondern wie stark der Betrieb an dir hängt.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren mit branchenüblicher Bandbreite. Das ist keine Bewertung nach IDW S 1, kein Gutachten und keine Verhandlungsgrundlage. Es zeigt, ob sich das Thema für dich lohnt.

Wie ein Unternehmenswert entsteht

Der Anlass bestimmt das Verfahren

Für die interne Orientierung genügt eine Kurzbewertung mit Bandbreite. Für Verhandlungen mit einem Käufer oder für die Bank braucht es eine nachvollziehbar hergeleitete Bewertung, die kritischen Rückfragen standhält. Bei einer Erbauseinandersetzung zählt vor allem die Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten, und beim Finanzamt gelten die Regeln des Bewertungsgesetzes.

Wer für den falschen Anlass bewertet, zahlt zweimal. Vor jeder Bewertung steht deshalb die Frage, wofür der Wert gebraucht wird und wer ihn später prüfen wird. Ein Käufer prüft die Zahlen selbst oder lässt sie prüfen, die Bank prüft die Tragfähigkeit der Finanzierung, das Finanzamt prüft die Einhaltung der gesetzlichen Bewertungsregeln. Drei Prüfungen, drei Fragestellungen, drei Ergebnisse.

Ertragswertverfahren und das vereinfachte Verfahren des Finanzamts

Das Ertragswertverfahren nach dem Standard IDW S 1 ermittelt den Wert aus den künftig erzielbaren Erträgen, abgezinst mit einem Kapitalisierungszinssatz, der Risiko und Alternativanlage abbildet. Es ist das in der Praxis übliche Verfahren für Verkauf, Nachfolge und gerichtliche Auseinandersetzungen, weil es die tatsächliche Ertragskraft abbildet und seine Annahmen offenlegt.

Für steuerliche Zwecke, etwa bei Schenkung oder Erbschaft, sieht das Bewertungsgesetz in den §§ 199 ff. BewG ein vereinfachtes Ertragswertverfahren vor: Der nachhaltig erzielbare Jahresertrag wird mit einem festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 multipliziert. Das Verfahren ist einfach, bildet aber die Risikosituation deines Betriebs nicht ab und führt bei ertragsstarken, substanzschwachen Unternehmen zu Werten, die über jedem marktgerechten Preis liegen.

Das Finanzamt akzeptiert einen niedrigeren nachgewiesenen gemeinen Wert. Diesen Nachweis führst du mit einer eigenständigen Bewertung nach IDW S 1 oder einem vergleichbaren anerkannten Verfahren. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der Betrieb stark von dir abhängt und die Ertragskraft ohne dich absehbar sinkt — genau der Umstand, den das vereinfachte Verfahren nicht kennt. Bei einer Schenkung im siebenstelligen Bereich entscheidet dieser Nachweis regelmäßig über einen sechsstelligen Steuerbetrag.

Bereinigung und Unternehmerlohn

Vor jeder Bewertung werden die Jahresergebnisse um Sondereffekte bereinigt: private Fahrzeugnutzung, Mieten an Angehörige über oder unter Marktniveau, einmalige Erträge aus Anlagenverkäufen, außerordentliche Aufwendungen. Erst danach zeigt sich, was der Betrieb regelmäßig verdient.

Zusätzlich wird ein marktüblicher Unternehmerlohn angesetzt, unabhängig davon, was du tatsächlich entnommen hast. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist das der entscheidende Schritt, weil deine Arbeitsleistung dort buchhalterisch gar nicht als Aufwand erscheint. Ein Beispiel: Ein Einzelunternehmen weist 180.000 Euro Gewinn aus. Setzt man für eine angestellte Geschäftsführung einen marktüblichen Lohn von 110.000 Euro an, bleiben 70.000 Euro als bewertungsrelevanter Ertrag. Der Unternehmenswert fällt damit auf einen Bruchteil dessen, was die erste Zahl vermuten ließ.

Der Substanzwert ist dabei keine allgemeine Wertuntergrenze. Steuerlich ist er nach § 11 Abs. 2 BewG Mindestwert, betriebswirtschaftlich ist die Untergrenze aber der Liquidationswert nach Abwicklungskosten, Sozialplan und Vertragsauflösung — der kann deutlich darunter liegen. Nach IDW S 1 hat der Substanzwert für die Bewertung keine eigenständige Bedeutung.

Betriebsnotwendiges Vermögen, Bandbreite und Preis

Vermögen, das der Betrieb nicht braucht — eine vermietete Wohnung im Betriebsvermögen, überschüssige Liquidität, Wertpapiere — wird gesondert bewertet und dem Ertragswert hinzugerechnet. Betriebsnotwendiges Vermögen wie Maschinen, Fuhrpark und Betriebsausstattung geht dagegen über seinen Beitrag zum Ertrag in die Bewertung ein und wird nicht zusätzlich angesetzt. Diese Abgrenzung entscheidet regelmäßig über einen erheblichen Teil des Ergebnisses.

Am Ende steht keine einzelne Zahl, sondern eine Bandbreite aus unterschiedlichen Annahmen zu Zinssatz, Planungshorizont und Risikozuschlag. Das ist die ehrliche Antwort auf die Frage nach dem Wert. Der Preis dagegen entsteht in der Verhandlung und hängt von Dingen ab, die keine Formel abbildet: wie viele Interessenten es gibt, wie eilig es einer Seite ist und wie stark der Betrieb ohne dich weiterläuft.

Deshalb gehört zwischen Bewertung und Verhandlung immer eine dritte Frage: Was lässt sich am Betrieb noch verändern, bevor jemand ihn ansieht. Stand der Angaben: September 2026. Die Ausführungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fragen, die uns oft gestellt werden

+Welches Verfahren brauche ich?

Das hängt vom Anlass ab: Für eine erste Orientierung reicht eine Kurzbewertung, für Verhandlung und Bank braucht es das Ertragswertverfahren nach IDW S 1, für Schenkung und Erbschaft gilt in der Regel das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz. Wer für den falschen Zweck bewertet, zahlt die zweite Bewertung obendrauf.

+Was ist der Faktor 13,75?

Der feste Kapitalisierungsfaktor im vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG, mit dem der nachhaltig erzielbare Jahresertrag multipliziert wird. Er kennt kein individuelles Risiko und keine Inhaberabhängigkeit. Bei ertragsstarken kleinen Betrieben führt er deshalb regelmäßig zu überhöhten Werten.

+Kann ich gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert durchsetzen?

Ja, über den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch eine eigenständige Bewertung, meist nach IDW S 1. Das lohnt sich besonders, wenn dein Betrieb stark von dir abhängt. Bei größeren Übertragungen entscheidet dieser Nachweis über sechsstellige Steuerbeträge.

+Warum wird ein Unternehmerlohn angesetzt, den ich gar nicht bekomme?

Weil ein Käufer oder eine Nachfolgerin eine Geschäftsführung bezahlen muss, du aber als Einzelunternehmer keinen Lohn buchst. Erst nach Abzug eines marktüblichen Unternehmerlohns zeigt sich der Ertrag, den der Betrieb für einen Dritten erwirtschaftet. Bei kleineren Betrieben schrumpft der Wert dadurch oft erheblich.

+Ist der Substanzwert die Untergrenze?

Nicht allgemein. Steuerlich ist der Substanzwert nach § 11 Abs. 2 BewG Mindestwert, betriebswirtschaftlich ist die Untergrenze der Liquidationswert nach Abwicklungskosten, Sozialplan und Vertragsauflösung. Nach IDW S 1 hat der Substanzwert für die Bewertung keine eigenständige Bedeutung.

+Zählt meine vermietete Immobilie zum Unternehmenswert?

Ja, aber getrennt: Nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird eigenständig bewertet und dem Ertragswert hinzugerechnet. Betriebsnotwendiges Vermögen geht dagegen nur über seinen Ertragsbeitrag ein. Diese Abgrenzung verschiebt das Ergebnis regelmäßig deutlich.

+Warum bekomme ich eine Spanne statt einer Zahl?

Weil unterschiedliche Annahmen zu Zinssatz, Planungshorizont und Risiko zu unterschiedlichen Werten führen. Eine Spanne bildet das ehrlich ab. Der endgültige Preis entsteht ohnehin erst in der Verhandlung.

+Was unterscheidet Wert und Preis?

Der Wert folgt aus der Ertragskraft, der Preis aus der Verhandlungssituation. Wie viele Interessenten es gibt, wie eilig es einer Seite ist und wie gut der Betrieb ohne dich läuft, bildet keine Formel ab. Deshalb lohnt sich vor dem Verkauf die Frage, was sich am Betrieb noch verändern lässt.

+Was kostet eine Bewertung?

Die Kurzbewertung gibt es zum Festpreis, den wir dir vorher nennen; eine vollständige Bewertung nach IDW S 1 rechnen wir nach Aufwand ab. Im ersten Gespräch klären wir, welche Tiefe dein Anlass tatsächlich verlangt. Häufig genügt die Kurzbewertung, um zu entscheiden, ob sich das Thema überhaupt lohnt.

Reden wir über deine Zahlen

Ein Erstgespräch kostet dich eine halbe Stunde und sonst nichts. Bring mit, was dich gerade beschäftigt — daran zeigt sich am schnellsten, wo es sich zu rechnen lohnt.

* Pflicht. Dazu brauchen wir mindestens eine Möglichkeit, dich zu erreichen — Telefon oder E-Mail.

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