EPG-Gruppe

Holding

Für Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer GmbH

Zwei Gesellschaften. Lohnt sich das?

Eine Holding spart keine Steuern, sie verschiebt sie. Statt einmal jährlich fast ein Viertel deines ausgeschütteten Gewinns an das Finanzamt zu verlieren, bleiben rund 98,5 Prozent im Unternehmen — solange du das Geld dort auch brauchst. Dafür zahlst du mit zwei Jahresabschlüssen, zwei Erklärungen und zwei Registerakten. Rechne unten nach, ab welchem Betrag sich dieser Tausch für dich lohnt.

Du schüttest aus, obwohl du reinvestieren willst

Jeder Euro, der zu dir privat wandert, verliert vorher rund ein Viertel an Abgeltungsteuer. Wenn er danach wieder ins Unternehmen soll, hast du für nichts bezahlt.

Der Verkauf steht in ein paar Jahren an

Verkaufst du als Privatperson, greift das Teileinkünfteverfahren. Verkauft die Holding, bleiben 95 Prozent des Gewinns steuerfrei. Der Unterschied liegt im sechsstelligen Bereich — aber nur, wenn die Struktur früh genug steht.

Alles hängt an einer Gesellschaft

Ein Rechtsstreit, ein Großkunde, eine Bürgschaft: In einer einstufigen Struktur trifft jedes Risiko sofort dein gesamtes Betriebsvermögen.

Holdingstruktur für deine GmbH

Wir rechnen die zweistufige Struktur gegen deine heutige durch, setzen sie um, wenn sie sich trägt, und sagen ab, wenn nicht.

  • Rechnerischer Vergleich deiner heutigen Struktur mit einer zweistufigen, über fünf Jahre
  • Prüfung, ob Anteilstausch nach § 21 UmwStG oder Einbringung nach § 20 UmwStG der richtige Weg ist
  • Beteiligungshöhen so gestalten, dass Schachtelprivileg und Beteiligungsertragsbefreiung greifen
  • Sperrfristenkalender mit dem Nachweistermin 31. Mai, damit dir die Frist nicht durchrutscht
  • Abstimmung mit Notar und Bank, damit die Struktur die Finanzierung nicht stört
  • Ehrliche Ansage, wenn sich der Aufwand bei deinen Zahlen nicht lohnt

Was bleibt im Unternehmen?

Vergleich für ein Jahr: Ausschüttung an dich privat gegen Ausschüttung an eine Holding.

147.275 Euro

bleibt dir privat

197.018 Euro

bleibt in der Holding

In der Holding stehen dir 49.743 Euro mehr für Reinvestitionen zur Verfügung — solange du das Geld nicht privat brauchst.

Vereinfachte Rechnung für ein Jahr, ohne Kirchensteuer, ohne Verlustvorträge und ohne die laufenden Mehrkosten der zweiten Gesellschaft. Sie zeigt die Größenordnung, nicht dein Ergebnis.

Wie eine Holding rechnet

Der Grundaufbau und was er dir bringt

Eine Holdingstruktur besteht aus zwei Ebenen: einer Holding-GmbH, die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften hält, und der operativen GmbH, in der dein Geschäft stattfindet. Die Holding verwaltet Beteiligungen, vereinnahmt Ausschüttungen und bündelt Gewinne. Eigenes operatives Geschäft betreibt sie nicht oder nur in geringem Umfang.

Schüttet die operative GmbH an die Holding aus, greift die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 8b KStG: 95 Prozent der Dividende bleiben körperschaftsteuerfrei, 5 Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet. Für die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG, das Schachtelprivileg, brauchst du eine Beteiligung von mindestens 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums. Liegt sie unter 10 Prozent, greift die Ausnahme für Streubesitzdividenden nach § 8b Abs. 4 KStG und die Ausschüttung ist in voller Höhe steuerpflichtig — die Struktur bringt dir dann gar nichts.

Unter dem Strich bleiben bei einer Beteiligung ab 15 Prozent rund 98,5 Prozent der Ausschüttung in der Holding. Schüttest du stattdessen direkt an dich privat aus, zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, also rund 26,4 Prozent. Dieser Unterschied wirkt jedes Jahr neu und ist der eigentliche Grund für die Struktur.

Verkauf, Thesaurierung und der Tag, an dem du das Geld privat brauchst

Verkauft die Holding Anteile an der operativen Gesellschaft, gilt dieselbe Freistellung nach § 8b Abs. 2 und Abs. 3 KStG: 95 Prozent des Veräußerungsgewinns bleiben steuerfrei, 5 Prozent werden besteuert. Bei einem Verkauf im Millionenbereich ist das der Punkt, an dem sich die Struktur in einem einzigen Vorgang bezahlt macht — vorausgesetzt, sie stand rechtzeitig.

Solange Gewinne und Verkaufserlöse in der Holding bleiben, stehen sie dir fast ungeschmälert für Reinvestitionen zur Verfügung: weitere Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere. Die Steuer auf deiner privaten Ebene entsteht erst, wenn die Holding an dich ausschüttet. Diesen Zeitpunkt bestimmst du selbst.

Bei der Ausschüttung an dich greift entweder die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag oder auf Antrag das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG, bei dem 60 Prozent dem persönlichen Steuersatz unterliegen und 40 Prozent steuerfrei bleiben. Welche Variante günstiger ist, hängt von deinem Steuersatz und den Werbungskosten rund um die Beteiligung ab. Der Vorteil der Holding besteht nicht darin, dass diese Steuer entfällt, sondern darin, dass sie erst dann anfällt, wenn du das Geld tatsächlich privat brauchst.

Der Weg hinein und die Sperrfrist, die sieben Jahre bindet

Der übliche Weg ist der qualifizierte Anteilstausch nach § 21 UmwStG: Du bringst deine Anteile an der operativen GmbH gegen neue Anteile in die Holding ein. Der Buchwertansatz setzt voraus, dass die Holding nach der Einbringung unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der eingebrachten Gesellschaft hält. Kommst du aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft, führt der Weg über die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 20 UmwStG. In beiden Fällen werden zunächst keine stillen Reserven aufgedeckt.

Danach läuft die Sperrfrist von sieben Jahren nach § 22 UmwStG. Verkaufst du die eingebrachten Anteile innerhalb dieser Frist, wird der ursprünglich neutrale Vorgang rückwirkend anteilig steuerpflichtig; der zu versteuernde Betrag sinkt mit jedem vollen Jahr nach der Einbringung um ein Siebtel. Dazu kommt eine Pflicht, die in der Praxis regelmäßig übersehen wird: Du musst während der Sperrfrist jährlich bis zum 31. Mai gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass dir die Anteile weiterhin zuzurechnen sind. Bleibt der Nachweis aus, gilt unwiderleglich, dass du die Anteile veräußert hast — mit voller nachträglicher Besteuerung, ohne dass irgendetwas passiert wäre.

Praktische Folge: Wenn du in absehbarer Zeit verkaufen willst, muss die Struktur früh stehen, nicht kurz vorher. Und der 31. Mai gehört in denselben Kalender wie deine Steuertermine.

Was sie kostet und wann sie sich nicht lohnt

Neben dem steuerlichen Effekt trennt eine Holding Risiken: Was in einer operativen Gesellschaft passiert, erreicht das Vermögen in der Holding nicht ohne Weiteres. Für die Nachfolge lassen sich Anteile an der Holding leichter gestaffelt übertragen als ein ganzer Betrieb. Je nach Ausgangslage kommen ergänzend eine Betriebsaufspaltung oder eine körperschaft- beziehungsweise umsatzsteuerliche Organschaft in Betracht.

Der Preis dafür ist Verwaltung: zwei Jahresabschlüsse, zwei Steuererklärungen, zwei Handelsregisterakten, höhere laufende Kosten für Buchführung und Beratung. Banken verlangen bei zweistufigen Strukturen häufig zusätzliche Nachweise, etwa bei Krediten und Bürgschaften. Rechne für die laufenden Mehrkosten je nach Größe mit einem mittleren vierstelligen Betrag im Jahr.

Daraus folgt eine klare Grenze: Wenn du deine Gewinne ohnehin jedes Jahr vollständig privat brauchst, lohnt sich eine Holding nicht. Der Steuervorteil entsteht nur bei Gewinnen, die im Unternehmen bleiben. Sinnvoll wird die Struktur, wenn du über mehrere Jahre thesaurierst und reinvestierst, wenn ein Verkauf absehbar ist oder wenn die Nachfolge vorbereitet werden soll. Stand der Angaben: September 2026. Die Ausführungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fragen, die uns oft gestellt werden

+Was bringt mir eine Holding steuerlich konkret?

Ausschüttungen der operativen GmbH an die Holding bleiben nach § 8b KStG zu 95 Prozent körperschaftsteuerfrei, nur 5 Prozent werden besteuert. Statt rund 26,4 Prozent Abgeltungsteuer bei direkter Ausschüttung an dich verlieren rund 1,5 Prozent den Weg ins Unternehmen. Die Steuer ist damit nicht weg, sondern aufgeschoben, bis du das Geld privat entnimmst.

+Ab welcher Beteiligung greift der Vorteil überhaupt?

Ab 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums, denn erst dann greift das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a GewStG. Unter 10 Prozent ist die Ausschüttung als Streubesitzdividende nach § 8b Abs. 4 KStG voll steuerpflichtig. Zwischen 10 und 15 Prozent bleibt die Körperschaftsteuerbefreiung, die Gewerbesteuer fällt aber an.

+Kann ich über die Holding steuerfrei verkaufen?

Nicht steuerfrei, aber zu 95 Prozent: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen bleiben nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG zu 95 Prozent unbelastet, 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Das gilt unabhängig von der Beteiligungshöhe. Der Erlös liegt danach allerdings in der Holding, nicht auf deinem privaten Konto.

+Wie komme ich mit meiner bestehenden GmbH in eine Holding?

In der Regel über den qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG, bei dem du deine Anteile gegen neue Anteile an der Holding einbringst. Der Buchwertansatz setzt voraus, dass die Holding danach unmittelbar die Stimmrechtsmehrheit hält. Aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft heraus führt der Weg über § 20 UmwStG.

+Was passiert, wenn ich kurz nach der Einbringung verkaufe?

Dann wird der steuerneutrale Einbringungsvorgang rückwirkend anteilig steuerpflichtig, weil die Sperrfrist von sieben Jahren nach § 22 UmwStG greift. Der zu versteuernde Betrag sinkt mit jedem vollen Jahr um ein Siebtel. Wer einen Verkauf plant, baut die Struktur deshalb Jahre vorher auf, nicht Monate.

+Muss ich während der Sperrfrist etwas tun?

Ja, und das ist der häufigste Fehler: Du musst jedes Jahr bis zum 31. Mai gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass dir die Anteile weiterhin zuzurechnen sind. Bleibt der Nachweis aus, gilt unwiderleglich eine Veräußerung mit voller nachträglicher Besteuerung. Wir legen dir den Termin in den Fristenkalender, wenn wir die Struktur begleiten.

+Wann wird bei mir persönlich Steuer fällig?

Erst wenn die Holding an dich ausschüttet, nicht schon bei der Ausschüttung von der operativen Gesellschaft an die Holding. Dann greift die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag oder auf Antrag das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG. Den Zeitpunkt bestimmst du.

+Was kostet mich die Struktur im Jahr?

Zwei Jahresabschlüsse, zwei Steuererklärungen und zwei Registerakten, in Summe je nach Größe ein mittlerer vierstelliger Betrag pro Jahr zusätzlich. Dazu kommen einmalige Kosten für Notar, Handelsregister und Gestaltung. Diese Zahl gehört in jede Entscheidung, nicht nur der Steuervorteil.

+Wann rätst du mir ab?

Wenn du deine Gewinne jedes Jahr vollständig privat brauchst. Dann verschiebt die Holding nichts, sondern verursacht nur Verwaltungsaufwand. Der Vorteil entsteht ausschließlich bei Gewinnen, die im Unternehmen bleiben.

Reden wir über deine Zahlen

Ein Erstgespräch kostet dich eine halbe Stunde und sonst nichts. Bring mit, was dich gerade beschäftigt — daran zeigt sich am schnellsten, wo es sich zu rechnen lohnt.

* Pflicht. Dazu brauchen wir mindestens eine Möglichkeit, dich zu erreichen — Telefon oder E-Mail.

Oyten

Hauptstraße 52c
28876 Oyten

(04207) 91 48 - 0
contact@epg.ag

Verden

Brunnenweg 1
27283 Verden

(04207) 91 48 - 0
contact@epg.ag

Bremerhaven

Am Fischbahnhof 5-7
27572 Bremerhaven

(0471) 9 48 12 - 0
info.bhv@epg.ag

Landau in der Pfalz

Hermann-Staudinger-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz

(06341) 99 58 555
contact@epg.ag

AnrufenAnfragen