Nachfolge
Für Inhaberinnen und Inhaber, die in fünf Jahren aufhören wollen
Die Übergabe beginnt Jahre vor der Übergabe
Wer den Betrieb erst übergibt und dann fragt, was das steuerlich bedeutet, hat die Gestaltung bereits hinter sich. Fast alles, was den Preis erhöht und die Steuer senkt, braucht Vorlauf: die Rechtsform, die Immobilie, die Lohnsumme, die Unabhängigkeit vom Inhaber. Drei bis fünf Jahre sind normal, ein Jahr ist zu spät.
Der Betrieb bist du
Wenn Kunden, Preise und Entscheidungen an einer Person hängen, kauft niemand den Betrieb, sondern deine Anwesenheit. Genau das drückt den Preis, und es lässt sich nur über Jahre ändern.
Die Halle gehört dir privat
Endet die Betriebsaufspaltung mit der Übergabe, werden stille Reserven aufgedeckt und besteuert, ohne dass ein Euro fließt. Wer das erst beim Notar merkt, zahlt aus der Substanz.
Die Verschonung läuft sieben Jahre
Behaltensfristen und Lohnsumme wirken lange nach der Unterschrift weiter. Wer danach Personal abbaut, verliert die Verschonung rückwirkend und anteilig.
Begleitung der Unternehmensnachfolge
Wir planen die Übergabe von der Standortbestimmung bis in die ersten Jahre danach — steuerlich, wirtschaftlich und mit einem Kalender, der die Fristen kennt.
- Standortbestimmung mit Wertermittlung, Rechtsformcheck und Blick auf das Betriebsvermögen
- Entscheidung Familie, Mitarbeitende oder Dritte — mit den steuerlichen Folgen jeder Variante
- Vergleich von Asset Deal und Share Deal für beide Seiten des Tisches
- Nutzung von Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und ermäßigtem Steuersatz nach § 34 EStG, wenn die Voraussetzungen vorliegen
- Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG mit Fristenkalender für Behaltensfrist und Lohnsumme
- Absicherung deiner Altersversorgung, bevor der Kaufpreis verhandelt wird
5 Jahre vorher
Standort bestimmen
Wert ermitteln, Rechtsform prüfen, Betriebsvermögen sortieren. Vieles davon lässt sich nur mit Vorlauf gestalten.
3 Jahre vorher
Betrieb unabhängig machen
Die Abhängigkeit von dir lösen, Zahlen belastbar machen, Immobilie und Betrieb trennen, wenn es sinnvoll ist.
2 Jahre vorher
Nachfolge suchen
Familie, Team oder extern. Jede Variante hat eine eigene steuerliche und finanzielle Logik.
1 Jahr vorher
Verhandeln
Kaufpreis, Struktur, Finanzierung, deine Absicherung. Hier zahlt sich die Vorarbeit aus oder eben nicht.
Übergabe
Und die Jahre danach
Die ersten zwei bis drei Jahre entscheiden, ob der Betrieb trägt. Begleitung gehört dazu.
Der Ablauf einer Übergabe
Warum der Vorlauf über den Preis entscheidet
Eine Übergabe braucht drei bis fünf Jahre. In dieser Zeit ordnest du Rechtsform, Betriebsvermögen und Immobilie, machst den Betrieb unabhängiger von dir und findest die Nachfolge. Wer ein Jahr vorher beginnt, verschenkt Gestaltungsspielraum bei Steuer und Preis, weil jede Änderung selbst wieder Fristen auslöst — bei der Erbschaftsteuer ebenso wie bei der Gewerbesteuer.
Am Anfang steht die Standortbestimmung: Was ist der Betrieb wert, wie belastbar ist die Bilanz, liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Danach die Frage nach der Nachfolge — Familie, Mitarbeitende oder extern. Erst wenn diese Frage geklärt ist, lohnt sich die Detailplanung von Kaufpreis, Finanzierung und Absicherung. Eine erste Wertermittlung gehört an den Anfang, nicht ans Ende: ohne sie verhandeln beide Seiten über unterschiedliche Vorstellungen.
Der größte Hebel liegt selten im Steuerrecht, sondern in der Frage, wie stark der Betrieb an dir hängt. Kundenbeziehungen, Preisgestaltung und Entscheidungen, die nur du treffen kannst, sind aus Käufersicht Risiko und mindern den Preis. Das lässt sich ändern, aber nicht in sechs Monaten.
Familie, Mitarbeitende oder Dritte
Die Übergabe in der Familie läuft steuerlich meist über Schenkung oder Erbschaft, seltener über einen vollständigen Verkauf. Dann greifen die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG für Betriebsvermögen. Die Übergabe an Mitarbeitende oder an Dritte ist dagegen in der Regel ein Verkauf zum vollen Preis, den du als Veräußerungsgewinn versteuerst.
Beim Verkauf entscheidet sich, ob es ein Asset Deal oder ein Share Deal wird. Beim Asset Deal kauft die Nachfolge einzelne Wirtschaftsgüter und den Kundenstamm; der Kaufpreis wird auf diese Positionen verteilt und beim Käufer neu abgeschrieben. Beim Share Deal gehen Anteile an einer Gesellschaft über, das Betriebsvermögen bleibt unverändert, stille Reserven werden nicht neu aufgedeckt. Für die Käuferseite ist der Asset Deal oft attraktiver, weil er Abschreibungspotenzial schafft und Altlasten nicht automatisch mitkommen. Für dich als Verkäufer kann der Share Deal vorteilhafter sein, gerade wenn Begünstigungen an der Fortführung der Gesellschaft hängen.
Diese Frage ist keine Formalie: Sie verschiebt sechsstellige Beträge zwischen den Parteien und wird deshalb regelmäßig zum eigentlichen Verhandlungsgegenstand. Wer sie erst am Verhandlungstisch aufmacht, verhandelt unvorbereitet.
Freibetrag, ermäßigter Steuersatz und Verschonung
Verkaufst du als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter und bist dabei mindestens 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig, bekommst du auf Antrag einen Freibetrag von 45.000 Euro nach § 16 Abs. 4 EStG. Ihn gibt es einmal im Leben, und er schmilzt ab einem Veräußerungsgewinn von 136.000 Euro um den übersteigenden Betrag ab, ist also ab 181.000 Euro vollständig aufgebraucht.
Auf den verbleibenden Gewinn kommt die Ermäßigung nach § 34 EStG in Betracht, entweder als Fünftelregelung oder auf Antrag nach § 34 Abs. 3 EStG mit 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens jedoch 14 Prozent. Auch diese Vergünstigung gibt es einmal im Leben, ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit, und nur bis zu einem Veräußerungsgewinn von 5 Millionen Euro. Ein Beispiel: Bei einem Veräußerungsgewinn von 120.000 Euro und einem Alter von 60 Jahren bleiben nach Abzug des vollen Freibetrags 75.000 Euro, auf die der ermäßigte Satz angewendet wird.
Bei Schenkung oder Erbschaft von Betriebsvermögen stehen zwei Wege offen. Die Regelverschonung stellt 85 Prozent des begünstigten Vermögens frei und verlangt fünf Jahre Behaltensfrist sowie eine Mindestlohnsumme von 400 Prozent über fünf Jahre. Die Optionsverschonung stellt 100 Prozent frei, verlangt aber sieben Jahre Behaltensfrist, eine Mindestlohnsumme von 700 Prozent über sieben Jahre und höchstens 20 Prozent Verwaltungsvermögen. Die Lohnsummenregelung greift erst bei mehr als fünf Beschäftigten; bis 15 Beschäftigten gelten abgesenkte Mindestlohnsummen. Wird die Lohnsumme unterschritten oder die Behaltensfrist verletzt, fällt die Verschonung anteilig rückwirkend weg — Jahre nach der Übergabe.
Immobilie, Altersversorgung und die Zeit danach
Steht die Betriebsimmobilie in deinem Privatvermögen und ist an den Betrieb vermietet, liegt häufig eine Betriebsaufspaltung vor. Fällt sie mit der Übergabe weg, gilt das als Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens: Die stillen Reserven der Immobilie werden aufgedeckt und versteuert, ohne dass Geld fließt. In vielen Fällen hilft das Verpächterwahlrecht bei Verpachtung des Betriebs im Ganzen. Diese Prüfung gehört an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.
Deine Altersversorgung entscheidet sich vor der Verhandlung, nicht danach. Reicht der Kaufpreis, oder braucht es eine Rente aus dem Betrieb, ein Wohnrecht, eine Verpachtung oder ergänzende private Vorsorge? Wer diese Frage offenlässt, verhandelt unter Druck und macht Zugeständnisse beim Preis, die sich später nicht korrigieren lassen.
Und die Zeit nach der Unterschrift gehört zur Übergabe dazu. Die ersten zwei bis drei Jahre entscheiden, ob der Betrieb trägt: Kunden bleiben oder gehen, das Team akzeptiert die neue Führung oder nicht, die Finanzierung hält oder wird eng. Eine Übergabe, die am Tag der Unterschrift endet, ist keine. Stand der Angaben: September 2026. Die Ausführungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Fragen, die uns oft gestellt werden
+Wann sollte ich anfangen?
Rechne mit drei bis fünf Jahren Vorlauf. In dieser Zeit lassen sich Rechtsform, Betriebsvermögen und die Abhängigkeit des Betriebs von dir noch gestalten. Ein Jahr vorher ist alles, was Fristen auslöst, praktisch nicht mehr verfügbar.
+Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal?
Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter und der Kundenstamm verkauft, beim Share Deal Anteile an der Gesellschaft. Das wirkt sich unterschiedlich auf die Abschreibung beim Käufer und auf die Aufdeckung stiller Reserven aus. Welche Variante günstiger ist, hängt von Rechtsform und stillen Reserven ab und verschiebt regelmäßig sechsstellige Beträge.
+Wie hoch ist der Freibetrag beim Verkauf?
45.000 Euro nach § 16 Abs. 4 EStG, wenn du mindestens 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig bist. Er wird einmal im Leben gewährt und schmilzt ab einem Veräußerungsgewinn von 136.000 Euro ab. Ab 181.000 Euro ist er vollständig aufgebraucht.
+Zahle ich auf den Verkaufsgewinn den vollen Steuersatz?
Meist nicht, weil § 34 EStG eine Ermäßigung vorsieht. Möglich sind die Fünftelregelung oder auf Antrag 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens jedoch 14 Prozent. Die zweite Variante gibt es einmal im Leben, ab 55 Jahren und nur bis zu einem Veräußerungsgewinn von 5 Millionen Euro.
+Kann ich meinen Betrieb steuerfrei an mein Kind übergeben?
Bis zu 100 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens können nach §§ 13a, 13b ErbStG verschont bleiben. Die Regelverschonung stellt 85 Prozent frei bei fünf Jahren Behaltensfrist und 400 Prozent Mindestlohnsumme, die Optionsverschonung 100 Prozent bei sieben Jahren, 700 Prozent Lohnsumme und höchstens 20 Prozent Verwaltungsvermögen. Die Wahl zwischen beiden ist eine Rechnung, keine Geschmacksfrage.
+Was passiert, wenn ich nach der Übergabe Personal abbaue?
Dann kann die Verschonung anteilig rückwirkend wegfallen, weil die Lohnsumme über fünf beziehungsweise sieben Jahre eingehalten werden muss. Die Regelung greift erst bei mehr als fünf Beschäftigten, bei Betrieben bis 15 Beschäftigten gelten abgesenkte Mindestlohnsummen. Diese Fristen laufen lange nach der Unterschrift weiter und gehören in einen Kalender.
+Was passiert mit meiner Immobilie?
Wenn eine Betriebsaufspaltung vorliegt und mit der Übergabe endet, gilt das als Betriebsaufgabe und die stillen Reserven werden aufgedeckt und versteuert, ohne dass Geld fließt. Das Verpächterwahlrecht bei Verpachtung im Ganzen kann das in vielen Fällen verhindern. Deshalb steht diese Prüfung am Anfang der Planung.
+Wie sichere ich meine Altersversorgung?
Kläre das vor der Preisverhandlung, nicht danach. In Betracht kommen der Kaufpreis selbst, eine Rente aus dem Betrieb, ein vereinbartes Wohnrecht, eine Verpachtung oder private Vorsorge. Wer ohne diese Klarheit verhandelt, macht Zugeständnisse, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.
+Ist die Übergabe an Mitarbeitende steuerlich anders als an Fremde?
Steuerlich meist nicht, denn beides ist in der Regel ein Verkauf zum vollen Preis. Der Unterschied liegt in der Finanzierung: Ob die Nachfolge aus dem Team den Kaufpreis stemmen kann, entscheidet häufiger über das Gelingen als die Steuer. Verkäuferdarlehen und gestaffelte Kaufpreise sind hier die üblichen Wege.
Passt dazu
Was ist dein Unternehmen wert
Die erste Zahl jeder Übergabe, und die, über die am längsten gestritten wird.
Erbschaft und Schenkung
Freibeträge, Fristen und die Verschonung von Betriebsvermögen im Einzelnen.
Betriebsimmobilie
Endet mit der Übergabe eine Betriebsaufspaltung, wird es teuer, ohne dass Geld fließt.
Reden wir über deine Zahlen
Ein Erstgespräch kostet dich eine halbe Stunde und sonst nichts. Bring mit, was dich gerade beschäftigt — daran zeigt sich am schnellsten, wo es sich zu rechnen lohnt.
Landau in der Pfalz
Hermann-Staudinger-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz