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Gründung

Für alle, die gerade gründen oder übernehmen

Die Reihenfolge entscheidet

Rechtsform, Finanzierung, erster Umsatz — in dieser Reihenfolge, nicht umgekehrt. Wer zuerst gründet und dann rechnet, korrigiert später teuer: Ein Rechtsformwechsel kostet Notar, Zeit und mitunter Steuer, eine falsch aufgesetzte Finanzierung kostet Zinsen über Jahre. Eine Stunde Vorüberlegung ersetzt hier ein Jahr Aufräumen.

Die Rechtsform folgt dem Bauchgefühl

GmbH klingt seriöser, kostet aber Stammkapital, Notar und doppelte Buchführung. Ob sich das bei dir rechnet, entscheidet der erwartete Gewinn, nicht das Gefühl.

Die Kleinunternehmerregelung wird zur Falle

Wer sie wählt, zieht keine Vorsteuer. Bei hohen Anfangsinvestitionen ist das der teuerste Weg — und die Bindung gilt fünf Jahre.

Der Businessplan entsteht für die Bank

Ein Plan, der nur die Bank überzeugen soll, hilft dir nicht. Ein Plan, der zeigt, ab welchem Umsatz ein Lohn übrig bleibt, schon.

Begleitung von Gründung und Übernahme

Wir rechnen Rechtsform, Finanzierung und die ersten drei Jahre durch, erledigen die Anmeldungen und bauen die Buchhaltung so auf, dass sie mitwächst.

  • Rechtsformvergleich mit Zahlen: Steuerlast, Haftung, Kosten und Aufwand über drei Jahre
  • Businessplan und Liquiditätsplanung, die auch ohne Bank einen Zweck haben
  • Anmeldungen bei Finanzamt, Gewerbeamt und Kammer, samt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Entscheidung über Kleinunternehmerregelung und Soll- oder Istversteuerung
  • Aufbau der Buchhaltung von Anfang an digital, statt sie im zweiten Jahr umzustellen
  • Vergleich Gründung gegen Übernahme eines bestehenden Betriebs

Die Entscheidungen am Anfang

Rechtsform: was sie kostet und was sie bringt

Das Einzelunternehmen ist ohne Kapital und ohne Notar zu haben, verlangt keine doppelte Buchführung, solange die Grenzen der Buchführungspflicht nicht überschritten werden, und wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Der Preis ist die unbeschränkte Haftung mit deinem Privatvermögen. Für Tätigkeiten mit überschaubarem Haftungsrisiko und mittlerem Gewinn ist es häufig die vernünftigste Wahl.

Die GmbH verlangt 25.000 Euro Stammkapital, wovon bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen, dazu Notar, Handelsregister und doppelte Buchführung mit Jahresabschluss. Dafür haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, und Gewinne, die im Unternehmen bleiben, werden mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet statt mit deinem persönlichen Spitzensteuersatz. Die Unternehmergesellschaft ist ab einem Euro Stammkapital zu haben, muss aber jährlich ein Viertel des Gewinns in eine Rücklage einstellen, bis 25.000 Euro erreicht sind.

Die Rechnung ist damit im Kern einfach: Solange du den Gewinn vollständig privat brauchst, ist die Personengesellschaft oder das Einzelunternehmen meist günstiger. Sobald du Gewinne im Unternehmen lassen und reinvestieren willst, verschiebt sich das Bild zur Kapitalgesellschaft. Dazu kommt die Haftungsfrage, die sich nicht rechnen lässt, aber entschieden werden muss.

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung und Versteuerungsart

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kannst du in Anspruch nehmen, wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung unmittelbar mit diesem Umsatz — nicht erst im Folgejahr. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro entsprechend.

Der Preis der Regelung ist der fehlende Vorsteuerabzug. Wer zu Beginn investiert — Fahrzeuge, Maschinen, Einrichtung, Software —, verliert damit die Umsatzsteuer aus diesen Rechnungen endgültig. Verzichtest du auf die Regelung, bindet dich der Verzicht fünf Kalenderjahre. Diese Entscheidung gehört deshalb gerechnet und nicht nach Bequemlichkeit getroffen.

Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: die Wahl zwischen Sollversteuerung nach vereinbarten Entgelten und Istversteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Bei der Istversteuerung führst du die Umsatzsteuer erst ab, wenn die Kundschaft bezahlt hat. Bei langen Zahlungszielen ist das ein spürbarer Liquiditätsvorteil, und der Antrag lohnt sich, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Gründen oder übernehmen

Eine Übernahme bringt Umsatz vom ersten Tag, eine eingespielte Mannschaft und einen Kundenstamm — und einen Kaufpreis, den der Betrieb erwirtschaften muss. Eine Neugründung bringt Freiheit in jeder Entscheidung und keinen Umsatz. Welcher Weg trägt, entscheidet sich an der Finanzierung: Ein Kaufpreis, den die Bank finanziert, der Betrieb aber nicht bedient, ist teurer als jede Anlaufphase.

Bei einer Übernahme gehören zwei Prüfungen vor die Unterschrift. Erstens die wirtschaftliche: Trägt der bereinigte Ertrag nach marktüblichem Unternehmerlohn den Kapitaldienst, und wie stark hängt der Umsatz an der bisherigen Inhaberin oder dem bisherigen Inhaber. Zweitens die rechtliche: Bei einem Betriebsübergang gehen Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf dich über, mit allen Rechten und Pflichten. Bei der Fortführung einer Firma im Handelsregister kann zudem die Haftung für Altverbindlichkeiten nach § 25 HGB greifen, und § 75 AO regelt die Haftung für bestimmte Betriebssteuern des Vorgängers — beides mit praxisrelevanten Einschränkungen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Für beide Wege gilt dieselbe erste Rechnung: Welcher Umsatz ist nötig, damit nach allen Kosten, nach Steuern und nach Kapitaldienst ein Lohn für dich übrig bleibt. Wer diese Zahl kennt, verhandelt anders — mit der Bank, mit dem Verkäufer und mit sich selbst. Stand der Angaben: September 2026. Die Ausführungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fragen, die uns oft gestellt werden

+Einzelunternehmen oder GmbH?

Solange du den Gewinn vollständig privat brauchst, ist das Einzelunternehmen meist günstiger, weil es ohne Stammkapital, Notar und doppelte Buchführung auskommt. Sobald du Gewinne im Unternehmen lassen willst, verschiebt sich die Rechnung zur GmbH. Die Haftungsfrage kommt dazu und lässt sich nicht rechnen, sondern nur entscheiden.

+Wie viel Stammkapital brauche ich für eine GmbH?

25.000 Euro, wovon bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen. Die Unternehmergesellschaft ist ab einem Euro möglich, muss aber jährlich ein Viertel des Gewinns zurücklegen, bis 25.000 Euro erreicht sind. Notar- und Registerkosten fallen in beiden Fällen an.

+Soll ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Das hängt an deinen Anfangsinvestitionen: Ohne Vorsteuerabzug verlierst du die Umsatzsteuer aus jeder Eingangsrechnung endgültig. Bei hohen Investitionen ist der Verzicht auf die Regelung meist günstiger, bindet dich aber fünf Kalenderjahre. Rechne das vor der Anmeldung durch, nicht danach.

+Wo liegen die Grenzen der Kleinunternehmerregelung?

25.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wird die Grenze von 100.000 Euro unterjährig überschritten, endet die Regelung sofort mit diesem Umsatz, nicht erst im Folgejahr. Im Gründungsjahr gilt die 25.000-Euro-Grenze entsprechend.

+Was ist Istversteuerung und lohnt sie sich?

Bei der Istversteuerung führst du die Umsatzsteuer erst ab, wenn deine Kundschaft bezahlt hat, statt bei Rechnungsstellung. Bei langen Zahlungszielen ist das ein spürbarer Liquiditätsvorteil. Der Antrag lohnt sich fast immer, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

+Was brauche ich für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Angaben zu Tätigkeit, erwarteten Umsätzen und Gewinnen, zur Kleinunternehmerregelung, zur Versteuerungsart und zu deiner Bankverbindung. Die geschätzten Zahlen bestimmen die Höhe deiner Vorauszahlungen — zu hoch angesetzt kostet dich Liquidität, zu niedrig führt zu Nachzahlungen. Wir füllen ihn mit dir gemeinsam aus.

+Gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen?

Die Übernahme bringt Umsatz und Kundschaft vom ersten Tag, dafür einen Kaufpreis, den der Betrieb bedienen muss. Die Neugründung bringt Freiheit und keinen Umsatz. Entscheidend ist, ob der bereinigte Ertrag nach marktüblichem Unternehmerlohn den Kapitaldienst trägt.

+Übernehme ich bei einem Kauf auch die Mitarbeitenden und die Schulden?

Arbeitsverhältnisse gehen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB auf dich über, mit allen Rechten und Pflichten. Führst du die Firma im Handelsregister fort, kann die Haftung für Altverbindlichkeiten nach § 25 HGB greifen; § 75 AO regelt die Haftung für bestimmte Betriebssteuern des Vorgängers. Beide Vorschriften haben praxisrelevante Einschränkungen, die vor der Unterschrift zu prüfen sind.

Reden wir über deine Zahlen

Ein Erstgespräch kostet dich eine halbe Stunde und sonst nichts. Bring mit, was dich gerade beschäftigt — daran zeigt sich am schnellsten, wo es sich zu rechnen lohnt.

* Pflicht. Dazu brauchen wir mindestens eine Möglichkeit, dich zu erreichen — Telefon oder E-Mail.

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